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Vertragsbestimmungen für Software-Produkte und Dienstleistungen der SKILL COMMERCIAL IT-Solutions GmbH

 


Allgemeine Bedingungen

 

§ 1       Überlassung von Software-Produkten

1.1        Skill COMMERCIAL IT-Solutions räumt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die Software-Produkte gemäß der vertraglichen Vereinbarung auf einer Konfiguration der vereinbarten Größenordnung einzusetzen. Der Kunde darf die Konfiguration erweitern oder durch eine andere von ihm genutzte Konfiguration ersetzen, wenn der Einsatz der Software-Produkte für diesen Typ seitens Skill COMMERCIAL IT-Solutions freigegeben ist. Er hat Skill COMMERCIAL IT-Solutions darüber unverzüglich zu informieren. Ist für die Nutzung der Software-Produkte auf der neuen/erweiterten Konfiguration in der dann gültigen Preisliste von Skill COMMERCIAL IT-Solutions eine höhere Überlassungs-vergütung vorgesehen, hat der Kunde die Differenz zwischen der beim Wechsel gültigen Überlassungsvergütung und der bereits gezahlten, sowie eine Bearbeitungsgebühr gemäß dieser Preisliste nachzuzahlen. Ist eine andere systemtechnische Variante dafür erforderlich, wird Skill COMMERCIAL IT-Solutions sie, sofern verfügbar, liefern; die für die bisherige Variante bereits gezahlte Überlassungsvergütung wird in angemessenem Umfang angerechnet.

1.2        Der Kunde darf das Einsatzrecht auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software-Produkte verzichtet und der andere sich gleichzeitig durch Erklärung gegenüber Skill  COMMERCIAL IT-Solutions zum Programmschutz verpflichtet und die Grenzen des Einsatzrechtes gemäß diesen Bedingungen anerkennt.

1.3        Die Eigenschaften der Software-Produkte ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend

aus der Benutzerdokumentation. Die Benutzerdokumentation kann Software-Produkte oder Teile davon beschreiben, die der Kunde nicht bestellt hat.

 

§ 2       Leistungserbringung

2.1        Die Software-Produkte werden in ausführbarer Form (Objektcode) samt einem Satz Benutzerdokumentation und Installationsanweisung geliefert. Skill COMMERCIAL IT-Solutions ist bereit, soweit in ihren Software-Produkten Schnittstellen zu nicht von ihr zu liefernden Software-Produkten bestehen, die erforderlichen Informationen über die Schnittstellen dem Kunden gegen die Vergütung des Aufwands dafür zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen dürfen anderen Auftragnehmern bekannt gegeben werden.

2.2        Es ist Sache des Kunden, die Software-Produkte in Betrieb zu nehmen. Dazu gehört auch, den Einsatz der Software-Produkte unter seinen Einsatzbedingungen zu überprüfen. Skill COMMERCIAL IT-Solutions ist bereit, ihn dabei zu unterstützen. Alle Unterstützungsleistungen (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden gesondert vereinbart und zwar in der Regel nach Aufwand. Übernimmt Skill COMMERCIAL IT-Solutions die Installation, wird der erfolgreiche Abschluss dem Kunden schriftlich bestätigt.

2.3        Skill COMMERCIAL IT-Solutions benennt einen Kundenberater, der Kunde einen Ansprechpartner. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Ansprechpartner steht Skill COMMERCIAL IT-Solutions für notwendige Informationen zur Verfügung. Skill COMMERCIAL IT-Solutions ist verpflichtet, den Ansprechpartner einzuschalten, wenn und soweit die Durchführung des Auftrags dies erfordert. Jeder Vertragspartner wird auch einen Stellvertreter benennen.

2.4        Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens zum  Zeitpunkt des produktiven Einsatzes der Software-Produkte fachkundiges Bedienungspersonal zur Verfügung steht.Für jedes Software-Produkt muss ein  Mitarbeiter in einem Lehrgang geschult werden. Skill COMMERCIAL IT-Solutions braucht die Software-Produkte erst nach erfolgter Schulung für den produktiven Einsatz freizugeben.

2.5        Der Kunde ist verpflichtet, die in der Benutzerdokumentation enthaltenen Bedienungsanweisungen zu befolgen.Der Kunde wird insbesondere die darin enthaltenen Maßnahmen zur Datensicherung zeitgerecht durchführen.

2.6        Die Software-Produkte werden als CD-ROM, Diskette, per Datenfernübertragung o.ä. geliefert.

 

§ 3 Vergütung, Zahlung

3.1        Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Tagessätze (8 Stunden), Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Dienstleistungs-Preisliste von Skill COMMERCIAL IT-Solutions. Reisekosten und Reisezeiten sind auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten. Wird Skill COMMERCIAL IT-Solutions beim Kunden tätig, wird Skill COMMERCIAL IT-Solutions täglich Stundenlisten über die geleistete Tätigkeit vorlegen, die vom Kunden abgezeichnet werden müssen.

3.2        Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.

3.3        Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.4        Das Einsatzrecht ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. Während des Verzugs sind Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu zahlen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

3.5        Der Kunde ist - unbeschadet seines Leistungsverweigerungsrechts - nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von Skill COMMERCIAL IT-Solutions anerkannt worden sind.

 

§ 4 Störungen bei der Leistungserbringung

4.1               Soweit irgendeine Ursache, die Skill COMMERCIAL IT-Solutions nicht zu vertreten hat, insbesondere Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung gefährdet, kann Skill COMMERCIAL IT-Solutions eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann Skill COMMERCIAL IT-Solutions auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen.

 

§ 5 Verzug

5.1        Kommt Skill COMMERCIAL IT-Solutions mehr als 60 Tage in Verzug, so kann der Kunde von diesem Zeitpunkt an für jede weitere Woche eine Vertragsstrafe von ½ % des Wertes derjenigen Leistungen verlangen, die nicht zweckdienlich in Betrieb genommen werden können, höchstens jedoch 5% des Wertes dieser Leistungen.

5.2        Es steht dem Kunden nach 60 Tagen aber auch frei, nach den gesetzlichen Vorschriften eine angemessene Nachfrist, die bereits gewährten 60 Tage berücksichtigt, mit der Erklärung zu setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten werde.

 

§ 6 Gewährleistung

6.1        Skill COMMERCIAL IT-Solutions weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik praktisch nicht möglich ist, Software-Produkte so zu erstellen, dass sie in allen Fällen unter allen erdenklichen Umständen fehlerfrei arbeiten. Skill COMMERCIAL IT-Solutions  gewährleistet, dass die Software-Produkte bei vertragsgemäßer Nutzung der Produktbeschreibung, ergänzt durch die Benutzerdokumentation, entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit demgegenüber aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht. Gesetzliche Vorschriften oder für den Kunden ähnlich zwingende Vorgaben werden eingehalten.

6.2       Der Kunde hat Fehler unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, und zwar auf Wunsch von Skill COMMERCIAL IT-Solutions unter Verwendung des  bereitgestellten Formulars. Voraussetzung für den Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Der Kunde hat Skill COMMERCIAL IT-Solutions im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von Skill COMMERCIAL IT-Solutions einen Datenträger mit dem betreffenden Software- Produkt, bei Bedarf auch mit dem vom Software-Produkt bearbeiteten Datenbestand, zu übersenden und Maschinenzeit zur Verfügung zu stellen. Datenträger und Format müssen abgestimmt werden.

6.3        Skill COMMERCIAL IT-Solutions hat Fehler in angemessener Frist zu beseitigen. Skill COMMERCIAL IT-Solutions kann Korrekturmaßnahmen an Software-Produkten schriftlich, gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form, mitteilen. Der Kunde wird diese auf seine Konfiguration übernehmen. Skill COMMERCIAL IT-Solutions kann die Fehlerbeseitigungspflicht auch durch die Lieferung einer neuen Version erfüllen; es sei denn, dass das für den Kunden unzumutbar ist.

6.4       Für Software-Produkte, die als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet sind, übernimmt Skill COMMERCIAL IT-Solutions keine Pflicht zur Fehlerbeseitigung. Skill COMMERCIAL IT-Solutions wird sich beim Vorlieferanten entsprechend dessen Geschäftsgrundsätzen um Fehlerbeseitigung bemühen. § 6.5 wird nicht berührt. Die für die Fehlerbeseitigung benötigte Zeit wird jedoch von der Organisation des Vorlieferanten (geordnete Versorgung mit Korrekturen, die evtl. weltweit parallel vorgenommen werden muss, vorausgesetzt) abhängen.

6.5        Der Kunde kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Fehlern setzen. Verstreicht sie nutzlos, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung,  Rückgängigmachung des Vertrages oder - im Rahmen von § 7 - Schadensersatz verlangen. Bei der Fristsetzung ist zu berücksichtigen, dass die Beseitigung von Fehlern, die den Einsatz eines Software-Produkts nicht schwerwiegend beeinträchtigen, im Wege der Lieferung weiterentwickelter Versionen erfolgen soll; bei Bedarf wird Skill COMMERCIAL IT-Solutions Umgehungsmaßnahmen erarbeiten.

6.6        Die Gewährleistung erlischt für solche Software-Produkte, die der Kunde ändert oder in deren Einsatz er eingreift.

6.7        Skill COMMERCIAL IT-Solutions kann die Vergütung des Aufwands verlangen, soweit Skill COMMERCIAL IT-Solutions aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Programmfehler nachgewiesen hat.

6.8        Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird die Beseitigung von Fehlern, die der Kunde verlangt, nach Aufwand vergütet, sofern nicht ein Pflegevertrag geschlossen wird.

6.9        Die Gewährleistungspflicht von 12 Monaten beginnt mit der Auslieferung.

 

§ 7       Haftung von Skill COMMERCIAL IT-Solutions Software im Übrigen

7.1        Skill COMMERCIAL IT-Solutions steht dafür ein, dass die Software-Produkte - auch in künftigen Versionen - frei von Rechten Dritter sind, die deren Nutzung  einschränken. Skill COMMERCIAL IT-Solutions stellt den Kunden von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen frei. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass die Software-Produkte seine Rechte verletzen würden, benachrichtigt der Kunde unverzüglich und in Schriftform Skill COMMERCIAL IT-Solutions. Er überlässt es Skill COMMERCIAL IT-Solutions und für Skill COMMERCIAL IT-Solutions deren Lieferanten - soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.

7.2        Schadensersatzansprüche gegen Skill COMMERCIAL IT-Solutions (einschl. deren Erfüllungsgehilfen) über § 7.1 hinaus setzen voraus, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Skill COMMERCIAL IT-Solutions vorliegt oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Skill COMMERCIAL IT-Solutions haftet bei leichter Fahrlässigkeit, wenn Skill COMMERCIAL IT-Solutions wesentliche Vertragspflichten verletzt hat.  Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den Auftragswert begrenzt; die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Kunde kann eine weitergehende Haftung verlangen, insoweit Skill COMMERCIAL IT-Solutions dafür Versicherungsschutz erhalten kann. Der Kunde übernimmt die Zusatzkosten.

7.3        Ansprüche aus dem Produktionshaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

§ 8       Pflichten des Kunden zum Programmschutz

8.1        Der Kunde erkennt an, dass die Software-Produkte samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen - auch in künftigen  Versionen - urheberrechtlich geschützt sind, und dass sie Betriebsgeheimnisse von Skill COMMERCIAL IT-Solutions sind. Er wird es unterlassen, Software-Produkte ganz oder teilweise zu dekompilieren.

8.2        Skill COMMERCIAL IT-Solutions ist berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zum Programmschutz zu treffen, insbesondere den Einsatz der Software-Produkte von der  Benutzung eines Programmschlüssels (Dongle) oder die erneute Installation der Software-Produkte von der vorherigen Deinstallation der Software-Produkte  abhängig zu machen. Die Nutzung der Software-Produkte auf einer  Ersatzkonfiguration wird bei Bedarf kurzfristig ermöglicht.

8.3        Der Kunde darf die Software-Produkte nur zu Sicherheitszwecken kopieren. Sofern gelieferte Datenträger einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk auch auf  Datenträger mit Kopien anzubringen. Urheberrechtsvermerke in den Software-Produkten dürfen nicht geändert oder gelöscht werden. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation selbst vervielfältigen. Er kann auch weitere Exemplare erwerben.

8.4        Für jede missbräuchliche Nutzung eines Software-Produktes zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens des Dreifachen der Überlassungsvergütung für dieses Software-Produkt. Der Kunde haftet auch für seine Mitarbeiter.

 

§ 9       Vertraulichkeit

9.1        Skill COMMERCIAL IT-Solutions verpflichtet sich, alle im Rahmen des  Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung dieses Auftrages zu  verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

9.2        Skill COMMERCIAL IT-Solutions verpflichtet seine Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.

9.3        Skill COMMERCIAL IT-Solutions darf den Namen des Kunden in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden müssen abgesprochen werden.

 

§ 10     Schriften, Gerichtsstand

10.1      Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Mitarbeiter und die Handelsvertreter von Skill COMMERCIAL IT-Solutions haben keine Vollmacht.

10.2      Gerichtsstand im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist der Sitz von Skill COMMERCIAL IT-Solutions.

 

Ergänzende Bedingungen für die Anpassung von Software-Produkten und für die Erstellung von Zusatzprogrammen.

 

§ 11     Vertragsgegenstand

11.1      Skill COMMERCIAL IT-Solutions räumt dem Kunden an Anpassungen dasselbe Einsatzrecht wie an den Software-Produkten ein, zu denen sie gehören.  Zusatzprogramme (selbständig einsetzbare Individualprogramme) darf der Kunde unbeschränkt nutzen.

11.2      Anpassungen werden nur in ablauffähiger Form geliefert. Zusatzprogramme werden auf Wunsch auch in Quellcode geliefert, aber ohne systemtechnische Dokumentation, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt worden ist.

11.3      Es wird eine Benutzerdokumentation geliefert:

- bei Anpassungen als Zusatz zur Benutzerdokumentation für das Software-Produkt.

- bei Zusatzprogrammen nur bei  ausdrücklicher Beauftragung

 

§ 12     Leistungserbringung und Abnahme

12.1      Soweit sich die Anforderung des Kunden noch nicht aus dem Vertrag ergeben, detailliert Skill COMMERCIAL IT-Solutions sie mit Unterstützung des Kunden, erstellt ein Detailkonzept und legt es dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich Stellung nehmen. Das genehmigte Detailkonzept ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Soweit nicht anders vereinbart, wird diese Leistung nach  Aufwand vergütet.

12.2      Der Kunde wird die Leistungen unverzüglich überprüfen und schriftlich die Abnahme erklären. Die Prüffrist beträgt 3 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Leistungen gelten eine Woche nach Ablauf der Prüfungsfrist als abgenommen, sobald danach für die Dauer von zwei Wochen die Nutzbarkeit der Leistungen nicht wegen gemeldeter Fehler erheblich eingeschränkt ist.

 

§ 13     Änderungen der Anforderungen

13.1      Will der Kunde seine Anforderungen ändern, ist Skill COMMERCIAL IT-Solutions verpflichtet dem zuzustimmen, soweit es für Skill COMMERCIAL IT-Solutions zumutbar ist. Soweit sich ein Änderungswunsch auf den Vertrag auswirkt, kann Skill COMMERCIAL IT-Solutions eine angemessene Anpassung des Vertrags, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die  Verschiebung der Termine, verlangen.

13.2      Vereinbarungen über Änderungen der Anforderungen bedürfen der Schriftform. Erklärt der Kunde einen Änderungswunsch mündlich, kann Skill COMMERCIAL IT-Solutions diesen schriftlich bestätigen. Die Formulierung von Skill COMMERCIAL IT-Solutions ist verbindlich, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht.

13.3      Skill COMMERCIAL IT-Solutions wird Forderungen nach § 13.1 unverzüglich geltend machen. Der Kunde wird unverzüglich widersprechen, wenn er mit solchen Forderungen von Skill COMMERCIAL IT-Solutions nicht einverstanden ist.

 

§ 14     Gewährleistung

14.1      Skill COMMERCIAL IT-Solutions gewährleistet, dass die Leistungen den schriftlichen Anforderungen, und zwar in der Form, die sie im Detailkonzept gefunden haben, entsprechen. Die Gewährleistungs-frist beginnt mit der Abnahme.

14.2      Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach § 6.

 

Ergänzende Bedingungen für die Pflege der Software

 

§ 15     Pflege der Software-Produkte durch Skill COMMERCIAL IT-Solutions

15.1      Die Pflege umfasst, gegen eine jährlich im voraus zu zahlende Vergütung, die Übersendung seitens Skill COMMERCIAL IT-Solutions weiterentwickelter Versionen der Software-Produkte, die Fehlerbeseitigung und die telefonische Beratung während der vereinbarten Bereitschaftszeiten (soweit nichts anderes vereinbart, sind das die üblichen Geschäftszeiten von Skill  COMMERCIAL IT-Solutions). Die Programme unterliegen von der Lieferung an der Pflege. Die Pauschale deckt nicht den Aufwand ab, der für Einsätze beim Kunden auf dessen Wunsch entsteht.

15.2      Alle weiteren Leistungen werden gesondert vergütet.

15.3      Skill COMMERCIAL IT-Solutions verpflichtet sich, weiterentwickelte Standardversionen nach Freigabe zu übersenden, soweit es sich nicht um Erweiterungen handelt, die Skill COMMERCIAL IT-Solutions als neue  Programme gesondert anbietet. Der Kunde verpflichtet sich, eine neue Fassung der Systemsoftware einzuführen, wenn eine neue Version der Software-Produkte dies erfordert. Skill COMMERCIAL IT-Solutions verpflichtet sich, weiterentwickelte Versionen bereitzustellen, wenn Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder anderer für die Software-Produkte maßgeblicher Regelungen dies erfordern. Durch die Pflegevergütung nicht abgedeckt sind Änderungen, die sich nur durch Neuprogrammierung der betroffenen Software-Produkte realisieren lassen. In diesem Fall kann Skill COMMERCIAL IT-Solutions eine angemessene zusätzliche Vergütung unter Berücksichtigung aller Kunden, die die Neuprogrammierung benötigen und beauftragen, verlangen.

15.4      Für die Pflicht zur Fehlerbeseitigung gilt § 6 entsprechend. Verstreicht die Nachfrist nutzlos, kann der Kunde die Pflegevereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen, die Pflegepauschale mindern oder - unter den gesetzlichen  Voraussetzungen und im Rahmen von § 7 Schadensersatz verlangen. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung bezieht sich jeweils auf die zuletzt freigegebenen Versionen der Software-Produkte. Sie endet für die letzte Version mit der Freigabe einer neuen Version; es sei denn, dass deren Übernahme für den Kunden unzumutbar ist. In diesem Falle kann jeder Vertragspartner die Pflegevereinbarung außerordentlich kündigen.

 

§ 16     Pflegevergütung, Kündigung

16.1      Die pauschale jährliche Vergütung wird als Prozentsatz der jeweils bei ihrer Fälligkeit gültigen Überlassungsvergütung der Software-Produkte entsprechend der vereinbarten Konfiguration vereinbart.

16.2      Wartungs-/Pflegeverträge werden ausschließlich auf der Basis von 12 Monaten angeboten. Die Wartungsgebühren sind jährlich im voraus zu entrichten. Bei Zahlung der Wartungs-/Pflegegebühren für 24 Monate im voraus gewährt Skill COMMERCIAL IT-Solutions einen Nachlass von 8%, bei Zahlung für 36 Monate im voraus 16%.

16.3      Skill COMMERCIAL IT-Solutions ist berechtigt, mit Wirkung vom nächsten Vertragsjahr den Prozentsatz auf denjenigen, den Skill COMMERCIAL IT-Solutions beim Abschluss neuer Pflegeverträge verlangt, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zu erhöhen. Senkungen gelten ohne Ankündigungsfrist.

16.4      Diese Pflegevereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Mindestvertragsdauer (12 Monate) beiderseitig gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Im folgenden gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Pflegejahres.

 

§ 17     Software-Produkte von Vorlieferanten

17.1      Skill COMMERCIAL IT-Solutions wird die Pflege von Software-Produkten, die als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet sind, nicht übernehmen. Skill COMMERCIAL IT-Solutions wird sich nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bemühen, Fehler in diesen Software-Produkten durch den Vorlieferanten beseitigen zu lassen oder - soweit vom Zusammenhang her möglich - die eigenen Software-Produkte abzuändern, so dass sich diese Fehler nicht auswirken. Dieses Bemühen sowie telefonische Unterstützung brauchen nicht gesondert vergütet zu werden, solange eine  Pflegevereinbarung für die eigenen  Software-Produkte besteht.

17.2      Skill COMMERCIAL IT-Solutions behält sich vor, neue Versionen der eigenen Software-Produkte freizugeben, die den Einsatz einer weiterentwickelten Version der Software-Produkte von Vorlieferanten verlangen; der Kunde wird in diesen Fällen die  weiterentwickelte Version solcher Software-Produkte erwerben, wenn er wünscht, dass die Pflege fortgesetzt wird. Skill  COMMERCIAL IT-Solutions wird Vorzugskonditionen, die ein Vorlieferant für den Wechsel der Version verlangt, an den Kunden weitergeben.

 

§ 18     Pflege von Anpassungen und von Zusatzprogrammen

18.1      Solange eine Pflegevereinbarung für die Software-Produkte besteht, wird Skill COMMERCIAL IT-Solutions die telefonische Unterstützung bezüglich der  dazugehörenden Anpassungen unentgeltlich erbringen. Sie wird gegen Vergütung nach Aufwand Anpassungen in weiterentwickelte Programmstände bzw. Versionen der Software-Produkte übertragen und - nach  Ablauf der Gewährleistungsfrist (§ 6) - Fehler beseitigen.

18.2      Skill COMMERCIAL IT-Solutions ist bereit, solange eine Pflegevereinbarung besteht, auch Zusatzprogramme gegen Vergütung nach Aufwand zu pflegen (während der Gewährleistungsfrist Fehlerbeseitigung unentgeltlich).

 

Schlussbestimmungen

§ 19

19.1      Skill COMMERCIAL IT-Solutions übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, aus positiver  Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung, es sei denn, dass in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gehaftet wird. Der Anwender stellt Skill COMMERCIAL IT-Solutions von allen Ansprüchen Dritter frei, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit von durchgeführten   Marketingaktionen wird von Skill  COMMERCIAL IT-Solutions nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Aktionen die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

19.2      Ohne schriftliche Zustimmung von Skill COMMERCIAL IT-Solutions dürfen Rechte aus dem Vertrag nicht übertragen werden. Die Rechte und Pflichten von Skill COMMERCIAL IT-Solutions aus dem        Vertrag können auf andere übertragen werden. Skill COMMERCIAL IT-Solutions gewährleistet in diesen Fällen die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Anwender.

19.3      Diese Bedingungen sind allein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Anwenders. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu diesen Vertragsbestimmungen wirksam, in der auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird.

19.4      Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch die Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt.

19.5      Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Durchführung der Vertragsbestimmungen ist Frankfurt/Main. Es gilt deutsches Recht.

 


 

 

Stand: 01. Juli 2004 / AB

 


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