Allgemeine Bedingungen
§ 1 Überlassung von
Software-Produkten
1.1 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions räumt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht
ein, die Software-Produkte gemäß der vertraglichen Vereinbarung auf einer
Konfiguration der vereinbarten Größenordnung einzusetzen. Der Kunde darf die
Konfiguration erweitern oder durch eine andere von ihm genutzte Konfiguration
ersetzen, wenn der Einsatz der Software-Produkte für diesen Typ seitens Skill COMMERCIAL
IT-Solutions freigegeben ist. Er hat Skill COMMERCIAL IT-Solutions
darüber unverzüglich zu informieren. Ist für die Nutzung der Software-Produkte
auf der neuen/erweiterten Konfiguration in der dann gültigen Preisliste von
Skill COMMERCIAL IT-Solutions eine höhere Überlassungs-vergütung
vorgesehen, hat der Kunde die Differenz zwischen der beim Wechsel gültigen
Überlassungsvergütung und der bereits gezahlten, sowie eine Bearbeitungsgebühr
gemäß dieser Preisliste nachzuzahlen. Ist eine andere systemtechnische Variante
dafür erforderlich, wird Skill COMMERCIAL IT-Solutions sie, sofern
verfügbar, liefern; die für die bisherige Variante bereits gezahlte Überlassungsvergütung
wird in angemessenem Umfang angerechnet.
1.2 Der
Kunde darf das Einsatzrecht auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf
den Einsatz der Software-Produkte verzichtet und der andere sich gleichzeitig
durch Erklärung gegenüber Skill COMMERCIAL IT-Solutions zum
Programmschutz verpflichtet und die Grenzen des Einsatzrechtes gemäß diesen
Bedingungen anerkennt.
1.3 Die
Eigenschaften der Software-Produkte ergeben sich aus der jeweiligen
Produktbeschreibung, ergänzend
aus der Benutzerdokumentation. Die Benutzerdokumentation
kann Software-Produkte oder Teile davon beschreiben, die der Kunde nicht
bestellt hat.
§ 2 Leistungserbringung
2.1 Die Software-Produkte
werden in ausführbarer Form (Objektcode) samt einem Satz Benutzerdokumentation
und Installationsanweisung geliefert. Skill COMMERCIAL IT-Solutions ist
bereit, soweit in ihren Software-Produkten Schnittstellen zu nicht von ihr zu
liefernden Software-Produkten bestehen, die erforderlichen Informationen über
die Schnittstellen dem Kunden gegen die Vergütung des Aufwands dafür zur Verfügung
zu stellen. Diese Informationen dürfen anderen Auftragnehmern bekannt gegeben
werden.
2.2 Es
ist Sache des Kunden, die Software-Produkte in Betrieb zu nehmen. Dazu gehört
auch, den Einsatz der Software-Produkte unter seinen Einsatzbedingungen zu überprüfen.
Skill COMMERCIAL IT-Solutions ist bereit, ihn dabei zu unterstützen.
Alle Unterstützungsleistungen (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation
und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung oder Beratung)
werden gesondert vereinbart und zwar in der Regel nach Aufwand. Übernimmt Skill
COMMERCIAL IT-Solutions die Installation, wird der erfolgreiche
Abschluss dem Kunden schriftlich bestätigt.
2.3 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions benennt einen Kundenberater, der Kunde einen
Ansprechpartner. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich
herbeiführen. Der Ansprechpartner steht Skill COMMERCIAL IT-Solutions
für notwendige Informationen zur Verfügung. Skill COMMERCIAL
IT-Solutions ist verpflichtet, den Ansprechpartner einzuschalten, wenn und
soweit die Durchführung des Auftrags dies erfordert. Jeder Vertragspartner wird
auch einen Stellvertreter benennen.
2.4 Der
Kunde sorgt dafür, dass spätestens zum Zeitpunkt des produktiven Einsatzes der
Software-Produkte fachkundiges Bedienungspersonal zur Verfügung steht.Für jedes
Software-Produkt muss ein Mitarbeiter in einem Lehrgang geschult werden. Skill
COMMERCIAL IT-Solutions braucht die Software-Produkte erst nach
erfolgter Schulung für den produktiven Einsatz freizugeben.
2.5 Der
Kunde ist verpflichtet, die in der Benutzerdokumentation enthaltenen
Bedienungsanweisungen zu befolgen.Der Kunde wird insbesondere die darin
enthaltenen Maßnahmen zur Datensicherung zeitgerecht durchführen.
2.6 Die
Software-Produkte werden als CD-ROM, Diskette, per Datenfernübertragung o.ä.
geliefert.
§ 3
Vergütung, Zahlung
3.1 Soweit
nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Tagessätze (8 Stunden),
Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen
Dienstleistungs-Preisliste von Skill COMMERCIAL IT-Solutions. Reisekosten
und Reisezeiten sind auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten. Wird Skill COMMERCIAL
IT-Solutions beim Kunden
tätig, wird Skill COMMERCIAL IT-Solutions täglich Stundenlisten über die
geleistete Tätigkeit vorlegen, die vom Kunden abgezeichnet werden müssen.
3.2 Zahlungen
sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
3.3 Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.4 Das
Einsatzrecht ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. Während des Verzugs
sind Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu zahlen. Der Nachweis eines
höheren Schadens bleibt vorbehalten.
3.5 Der
Kunde ist - unbeschadet seines Leistungsverweigerungsrechts - nicht befugt,
Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die
rechtskräftig festgestellt oder die von Skill COMMERCIAL IT-Solutions
anerkannt worden sind.
§ 4 Störungen bei der
Leistungserbringung
4.1
Soweit
irgendeine Ursache, die Skill COMMERCIAL IT-Solutions nicht zu vertreten
hat, insbesondere Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung gefährdet, kann
Skill COMMERCIAL IT-Solutions eine angemessene Verschiebung der Termine
verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im
Verantwortungsbereich des Kunden, kann Skill COMMERCIAL IT-Solutions
auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen.
§ 5 Verzug
5.1 Kommt
Skill COMMERCIAL IT-Solutions mehr als 60 Tage in Verzug, so kann der
Kunde von diesem Zeitpunkt an für jede weitere Woche eine Vertragsstrafe von ½
% des Wertes derjenigen Leistungen verlangen, die nicht zweckdienlich in
Betrieb genommen werden können, höchstens jedoch 5% des Wertes dieser
Leistungen.
5.2 Es
steht dem Kunden nach 60 Tagen aber auch frei, nach den gesetzlichen
Vorschriften eine angemessene Nachfrist, die bereits gewährten 60 Tage
berücksichtigt, mit der Erklärung zu setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist
vom Vertrag zurücktreten werde.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions weist darauf hin, dass es nach dem Stand der
Technik praktisch nicht möglich ist, Software-Produkte so zu erstellen, dass
sie in allen Fällen unter allen erdenklichen Umständen fehlerfrei arbeiten. Skill
COMMERCIAL IT-Solutions gewährleistet, dass die Software-Produkte bei
vertragsgemäßer Nutzung der Produktbeschreibung, ergänzt durch die
Benutzerdokumentation, entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die
ihre Tauglichkeit demgegenüber aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung
bleibt außer Betracht. Gesetzliche Vorschriften oder für den Kunden ähnlich
zwingende Vorgaben werden eingehalten.
6.2 Der
Kunde hat Fehler unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für
die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, und
zwar auf Wunsch von Skill COMMERCIAL IT-Solutions unter Verwendung des
bereitgestellten Formulars. Voraussetzung für den Anspruch auf
Fehlerbeseitigung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist oder durch maschinell
erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Der Kunde hat Skill COMMERCIAL
IT-Solutions im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern zu
unterstützen, insbesondere auf Wunsch von Skill COMMERCIAL IT-Solutions
einen Datenträger mit dem betreffenden Software- Produkt, bei Bedarf auch mit
dem vom Software-Produkt bearbeiteten Datenbestand, zu übersenden und
Maschinenzeit zur Verfügung zu stellen. Datenträger und Format müssen
abgestimmt werden.
6.3 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions hat Fehler in angemessener Frist zu beseitigen.
Skill COMMERCIAL IT-Solutions kann Korrekturmaßnahmen an
Software-Produkten schriftlich, gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form,
mitteilen. Der Kunde wird diese auf seine Konfiguration übernehmen. Skill COMMERCIAL
IT-Solutions kann die Fehlerbeseitigungspflicht auch durch die Lieferung einer
neuen Version erfüllen; es sei denn, dass das für den Kunden unzumutbar ist.
6.4 Für
Software-Produkte, die als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet sind,
übernimmt Skill COMMERCIAL IT-Solutions keine Pflicht zur
Fehlerbeseitigung. Skill COMMERCIAL IT-Solutions wird sich beim
Vorlieferanten entsprechend dessen Geschäftsgrundsätzen um Fehlerbeseitigung bemühen.
§ 6.5 wird nicht berührt. Die für die Fehlerbeseitigung benötigte Zeit wird
jedoch von der Organisation des Vorlieferanten (geordnete Versorgung mit
Korrekturen, die evtl. weltweit parallel vorgenommen werden muss,
vorausgesetzt) abhängen.
6.5 Der
Kunde kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Fehlern setzen.
Verstreicht sie nutzlos, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages oder - im Rahmen
von § 7 - Schadensersatz verlangen. Bei der Fristsetzung ist zu
berücksichtigen, dass die Beseitigung von Fehlern, die den Einsatz eines
Software-Produkts nicht schwerwiegend beeinträchtigen, im Wege der Lieferung
weiterentwickelter Versionen erfolgen soll; bei Bedarf wird Skill COMMERCIAL
IT-Solutions Umgehungsmaßnahmen erarbeiten.
6.6 Die
Gewährleistung erlischt für solche Software-Produkte, die der Kunde ändert oder
in deren Einsatz er eingreift.
6.7 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions kann die Vergütung des Aufwands verlangen,
soweit Skill COMMERCIAL IT-Solutions aufgrund einer Fehlermeldung tätig
geworden ist, ohne dass der Kunde einen Programmfehler nachgewiesen hat.
6.8 Nach
Ablauf der Gewährleistungsfrist wird die Beseitigung von Fehlern, die der Kunde
verlangt, nach Aufwand vergütet, sofern nicht ein Pflegevertrag geschlossen
wird.
6.9 Die
Gewährleistungspflicht von 12 Monaten beginnt mit der Auslieferung.
§ 7 Haftung
von Skill COMMERCIAL IT-Solutions Software im Übrigen
7.1 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions steht dafür ein, dass die Software-Produkte -
auch in künftigen Versionen - frei von Rechten Dritter sind, die deren Nutzung
einschränken. Skill COMMERCIAL IT-Solutions stellt den Kunden von
Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen frei. Macht ein
Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass die Software-Produkte seine Rechte
verletzen würden, benachrichtigt der Kunde unverzüglich und in Schriftform
Skill COMMERCIAL IT-Solutions. Er überlässt es Skill COMMERCIAL
IT-Solutions und für Skill COMMERCIAL IT-Solutions deren Lieferanten -
soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten
abzuwehren.
7.2 Schadensersatzansprüche
gegen Skill COMMERCIAL IT-Solutions (einschl. deren Erfüllungsgehilfen)
über § 7.1 hinaus setzen voraus, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von
Skill COMMERCIAL IT-Solutions vorliegt oder zugesicherte Eigenschaften
fehlen. Skill COMMERCIAL IT-Solutions haftet bei leichter
Fahrlässigkeit, wenn Skill COMMERCIAL IT-Solutions wesentliche
Vertragspflichten verletzt hat. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall
auf den Auftragswert begrenzt; die Haftung für entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen. Der Kunde kann eine weitergehende Haftung verlangen, insoweit
Skill COMMERCIAL IT-Solutions dafür Versicherungsschutz erhalten kann.
Der Kunde übernimmt die Zusatzkosten.
7.3 Ansprüche
aus dem Produktionshaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 8 Pflichten des Kunden zum
Programmschutz
8.1 Der
Kunde erkennt an, dass die Software-Produkte samt Benutzerdokumentation und
weiterer Unterlagen - auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt
sind, und dass sie Betriebsgeheimnisse von Skill COMMERCIAL IT-Solutions
sind. Er wird es unterlassen, Software-Produkte ganz oder teilweise zu
dekompilieren.
8.2 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions ist berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zum
Programmschutz zu treffen, insbesondere den Einsatz der Software-Produkte von
der Benutzung eines Programmschlüssels (Dongle) oder die erneute Installation
der Software-Produkte von der vorherigen Deinstallation der Software-Produkte
abhängig zu machen. Die Nutzung der Software-Produkte auf einer
Ersatzkonfiguration wird bei Bedarf kurzfristig ermöglicht.
8.3 Der
Kunde darf die Software-Produkte nur zu Sicherheitszwecken kopieren. Sofern
gelieferte Datenträger einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk
tragen, ist dieser Vermerk auch auf Datenträger mit Kopien anzubringen.
Urheberrechtsvermerke in den Software-Produkten dürfen nicht geändert oder
gelöscht werden. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation selbst
vervielfältigen. Er kann auch weitere Exemplare erwerben.
8.4 Für jede missbräuchliche
Nutzung eines Software-Produktes zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe
von mindestens des Dreifachen der Überlassungsvergütung für dieses
Software-Produkt. Der Kunde haftet auch für seine Mitarbeiter.
§ 9 Vertraulichkeit
9.1 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions verpflichtet sich, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten
Informationen nur zur Durchführung dieses Auftrages zu verwenden und zeitlich
unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
9.2 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions verpflichtet seine Mitarbeiter zur Wahrung der
Vertraulichkeit.
9.3 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions darf den Namen des Kunden in eine Referenzliste
aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden müssen abgesprochen
werden.
§ 10 Schriften, Gerichtsstand
10.1 Der
Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Mitarbeiter und die
Handelsvertreter von Skill COMMERCIAL IT-Solutions haben keine Vollmacht.
10.2 Gerichtsstand
im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist der Sitz von Skill COMMERCIAL
IT-Solutions.
Ergänzende Bedingungen für die
Anpassung von Software-Produkten und für die Erstellung von Zusatzprogrammen.
§ 11 Vertragsgegenstand
11.1 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions räumt dem Kunden an Anpassungen dasselbe
Einsatzrecht wie an den Software-Produkten ein, zu denen sie gehören.
Zusatzprogramme (selbständig einsetzbare Individualprogramme) darf der Kunde
unbeschränkt nutzen.
11.2 Anpassungen
werden nur in ablauffähiger Form geliefert. Zusatzprogramme werden auf Wunsch
auch in Quellcode geliefert, aber ohne systemtechnische Dokumentation, sofern
diese nicht ausdrücklich beauftragt worden ist.
11.3 Es
wird eine Benutzerdokumentation geliefert:
- bei Anpassungen als Zusatz zur Benutzerdokumentation
für das Software-Produkt.
- bei Zusatzprogrammen nur bei
ausdrücklicher Beauftragung
§ 12 Leistungserbringung und
Abnahme
12.1 Soweit
sich die Anforderung des Kunden noch nicht aus dem Vertrag ergeben, detailliert
Skill COMMERCIAL IT-Solutions sie mit Unterstützung des Kunden, erstellt
ein Detailkonzept und legt es dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde muss
innerhalb von 14 Tagen schriftlich Stellung nehmen. Das genehmigte
Detailkonzept ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Soweit nicht
anders vereinbart, wird diese Leistung nach Aufwand vergütet.
12.2 Der
Kunde wird die Leistungen unverzüglich überprüfen und schriftlich die Abnahme
erklären. Die Prüffrist beträgt 3 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Leistungen gelten eine Woche nach Ablauf der Prüfungsfrist als abgenommen,
sobald danach für die Dauer von zwei Wochen die Nutzbarkeit der Leistungen
nicht wegen gemeldeter Fehler erheblich eingeschränkt ist.
§ 13 Änderungen der
Anforderungen
13.1 Will
der Kunde seine Anforderungen ändern, ist Skill COMMERCIAL IT-Solutions
verpflichtet dem zuzustimmen, soweit es für Skill COMMERCIAL
IT-Solutions zumutbar ist. Soweit sich ein Änderungswunsch auf den Vertrag
auswirkt, kann Skill COMMERCIAL IT-Solutions eine angemessene Anpassung
des Vertrags, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung
der Termine, verlangen.
13.2 Vereinbarungen
über Änderungen der Anforderungen bedürfen der Schriftform. Erklärt der Kunde
einen Änderungswunsch mündlich, kann Skill COMMERCIAL IT-Solutions
diesen schriftlich bestätigen. Die Formulierung von Skill COMMERCIAL
IT-Solutions ist verbindlich, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich
widerspricht.
13.3 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions wird Forderungen nach § 13.1 unverzüglich
geltend machen. Der Kunde wird unverzüglich widersprechen, wenn er mit solchen
Forderungen von Skill COMMERCIAL IT-Solutions nicht einverstanden ist.
§ 14 Gewährleistung
14.1 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions gewährleistet, dass die Leistungen den
schriftlichen Anforderungen, und zwar in der Form, die sie im Detailkonzept
gefunden haben, entsprechen. Die Gewährleistungs-frist beginnt mit der Abnahme.
14.2 Im
Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach § 6.
Ergänzende Bedingungen
für die Pflege der Software
§ 15 Pflege
der Software-Produkte durch Skill COMMERCIAL IT-Solutions
15.1 Die
Pflege umfasst, gegen eine jährlich im voraus zu zahlende Vergütung, die
Übersendung seitens Skill COMMERCIAL IT-Solutions weiterentwickelter
Versionen der Software-Produkte, die Fehlerbeseitigung und die telefonische
Beratung während der vereinbarten Bereitschaftszeiten (soweit nichts anderes
vereinbart, sind das die üblichen Geschäftszeiten von Skill COMMERCIAL
IT-Solutions). Die Programme unterliegen von der Lieferung an der Pflege. Die
Pauschale deckt nicht den Aufwand ab, der für Einsätze beim Kunden auf dessen
Wunsch entsteht.
15.2 Alle
weiteren Leistungen werden gesondert vergütet.
15.3 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions verpflichtet sich, weiterentwickelte
Standardversionen nach Freigabe zu übersenden, soweit es sich nicht um
Erweiterungen handelt, die Skill COMMERCIAL IT-Solutions als neue
Programme gesondert anbietet. Der Kunde verpflichtet sich, eine neue Fassung
der Systemsoftware einzuführen, wenn eine neue Version der Software-Produkte
dies erfordert. Skill COMMERCIAL IT-Solutions verpflichtet sich,
weiterentwickelte Versionen bereitzustellen, wenn Änderungen gesetzlicher
Vorschriften oder anderer für die Software-Produkte maßgeblicher Regelungen
dies erfordern. Durch die Pflegevergütung nicht abgedeckt sind Änderungen, die
sich nur durch Neuprogrammierung der betroffenen Software-Produkte realisieren
lassen. In diesem Fall kann Skill COMMERCIAL IT-Solutions eine
angemessene zusätzliche Vergütung unter Berücksichtigung aller Kunden, die die
Neuprogrammierung benötigen und beauftragen, verlangen.
15.4 Für
die Pflicht zur Fehlerbeseitigung gilt § 6 entsprechend. Verstreicht die
Nachfrist nutzlos, kann der Kunde die Pflegevereinbarung ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, die Pflegepauschale mindern oder - unter den gesetzlichen
Voraussetzungen und im Rahmen von § 7 Schadensersatz verlangen. Die Pflicht zur
Fehlerbeseitigung bezieht sich jeweils auf die zuletzt freigegebenen Versionen
der Software-Produkte. Sie endet für die letzte Version mit der Freigabe einer
neuen Version; es sei denn, dass deren Übernahme für den Kunden unzumutbar ist.
In diesem Falle kann jeder Vertragspartner die Pflegevereinbarung
außerordentlich kündigen.
§ 16 Pflegevergütung, Kündigung
16.1 Die
pauschale jährliche Vergütung wird als Prozentsatz der jeweils bei ihrer
Fälligkeit gültigen Überlassungsvergütung der Software-Produkte entsprechend
der vereinbarten Konfiguration vereinbart.
16.2 Wartungs-/Pflegeverträge
werden ausschließlich auf der Basis von 12 Monaten angeboten. Die
Wartungsgebühren sind jährlich im voraus zu entrichten. Bei Zahlung der
Wartungs-/Pflegegebühren für 24 Monate im voraus gewährt Skill COMMERCIAL
IT-Solutions einen Nachlass von 8%, bei Zahlung für 36 Monate im voraus 16%.
16.3 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions ist berechtigt, mit Wirkung vom nächsten
Vertragsjahr den Prozentsatz auf denjenigen, den Skill COMMERCIAL
IT-Solutions beim Abschluss neuer Pflegeverträge verlangt, mit einer
Ankündigungsfrist von drei Monaten zu erhöhen. Senkungen gelten ohne
Ankündigungsfrist.
16.4 Diese
Pflegevereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der
Mindestvertragsdauer (12 Monate) beiderseitig gekündigt werden. Wird der
Vertrag nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit
um jeweils ein weiteres Jahr. Im folgenden gilt eine Kündigungsfrist von drei
Monaten zum Ende eines Pflegejahres.
§ 17 Software-Produkte von
Vorlieferanten
17.1 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions wird die Pflege von Software-Produkten, die als
solche von Vorlieferanten gekennzeichnet sind, nicht übernehmen. Skill COMMERCIAL
IT-Solutions wird sich nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bemühen, Fehler in
diesen Software-Produkten durch den Vorlieferanten beseitigen zu lassen oder -
soweit vom Zusammenhang her möglich - die eigenen Software-Produkte abzuändern,
so dass sich diese Fehler nicht auswirken. Dieses Bemühen sowie telefonische
Unterstützung brauchen nicht gesondert vergütet zu werden, solange eine
Pflegevereinbarung für die eigenen Software-Produkte besteht.
17.2 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions behält sich vor, neue Versionen der eigenen
Software-Produkte freizugeben, die den Einsatz einer weiterentwickelten Version
der Software-Produkte von Vorlieferanten verlangen; der Kunde wird in diesen
Fällen die weiterentwickelte Version solcher Software-Produkte erwerben, wenn
er wünscht, dass die Pflege fortgesetzt wird. Skill COMMERCIAL
IT-Solutions wird Vorzugskonditionen, die ein Vorlieferant für den Wechsel der
Version verlangt, an den Kunden weitergeben.
§ 18 Pflege von Anpassungen und
von Zusatzprogrammen
18.1 Solange
eine Pflegevereinbarung für die Software-Produkte besteht, wird Skill COMMERCIAL
IT-Solutions die telefonische Unterstützung bezüglich der dazugehörenden
Anpassungen unentgeltlich erbringen. Sie wird gegen Vergütung nach Aufwand
Anpassungen in weiterentwickelte Programmstände bzw. Versionen der
Software-Produkte übertragen und - nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (§ 6)
- Fehler beseitigen.
18.2 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions ist bereit, solange eine Pflegevereinbarung
besteht, auch Zusatzprogramme gegen Vergütung nach Aufwand zu pflegen (während
der Gewährleistungsfrist Fehlerbeseitigung unentgeltlich).
Schlussbestimmungen
§ 19
19.1 Skill
COMMERCIAL IT-Solutions übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche
in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind
insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, aus
positiver Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung, es sei denn,
dass in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen gehaftet wird. Der Anwender stellt Skill COMMERCIAL
IT-Solutions von allen Ansprüchen Dritter frei, die über die Haftung nach
diesen Bedingungen hinausgehen. Eine Haftung für die wettbewerbs- und
zeichenrechtliche Zulässigkeit von durchgeführten Marketingaktionen wird von
Skill COMMERCIAL IT-Solutions nicht übernommen; gleiches gilt für deren
Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Aktionen
die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
19.2 Ohne
schriftliche Zustimmung von Skill COMMERCIAL IT-Solutions dürfen Rechte
aus dem Vertrag nicht übertragen werden. Die Rechte und Pflichten von Skill COMMERCIAL
IT-Solutions aus dem Vertrag können auf andere übertragen werden. Skill
COMMERCIAL IT-Solutions gewährleistet in diesen Fällen die
ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Anwender.
19.3 Diese
Bedingungen sind allein verbindlich, ungeachtet abweichender
Geschäftsbedingungen des Anwenders. Von den vorstehenden Bedingungen
abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur in Form einer
schriftlichen Zusatzvereinbarung zu diesen Vertragsbestimmungen wirksam, in der
auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird.
19.4 Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere
Regelungen dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist
durch die Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung
am nächsten kommt.
19.5 Gerichtsstand
für Streitigkeiten aus der Durchführung der Vertragsbestimmungen ist Frankfurt/Main.
Es gilt deutsches Recht.